Unser Leitbild
In all unseren Handlungen stellen wir die Würde, Lebensqualität und Selbstbestimmung des hör-und sprachbehinderten Menschen in den Mittelpunkt. Unser Leitbild ist für uns eine bindende Grundlage.
Leitbild der Theodor-Fliedner-Heim gGmbH
Die Theodor-Fliedner-Heim gGmbH ist eine Pflegeeinrichtung für pflegebedürftige hör-und sprachbehinderte Menschen. Sie ist Mitglied im Diakonischen Werk der evangelischen Kirche Rheinland.
Die Arbeit in unserem Haus richtet sich nach einem Leitbild, welches bei allen Handlungen die Würde, Lebensqualität und Selbstbestimmung des hör-und sprachbehinderten Menschen in den Mittelpunkt stellt. Dieses Leitbild stellt eine bindende Grundlage dar!
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, ihr Pflegehandeln an dieser Maßgabe auszurichten. Um eine möglichst hohe Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erzielen, orientieren wir uns an den Grundlagen der ganzheitlichen und aktivierenden Pflege. Der hier lebende Mensch bekommt aufgrund seiner Gehörlosigkeit Hilfestellung in allen Lebenslagen. Wir beachten alle psychosozialen, biologischen, psychologischen und geistig-religiösen Aspekte des einzelnen Bewohners/der einzelnen Bewohnerin.
Die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten des Einzelnen werden von uns wahrgenommen und respektiert. Daher versteht es sich von selbst, dass alle Mitarbeiter die Gebärdensprache benutzen.
„Ganzheitlich“ bedeutet für uns, den gehörlosen Menschen mit der Vielfalt seiner Eigenschaften, seiner Vorlieben, Eigenheiten und Gewohnheiten, seiner Fähigkeiten und Defizite ernst zu nehmen und seine individuelle Biographie weitgehend zu berücksichtigen. Unsere Betreuung beinhalten pflegerische, medizinische und in besonderem Maße auch psycho-soziale Aspekte.
„Aktivierend“ heißt: die Selbsthilfefähigkeit der BewohnerInnen wird voll erfasst und gefördert. Was die BewohnerInnen noch selbst tun können, sollten sie auch selbst erledigen dürfen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere gehörlosen BewohnerInnen mit Respekt und Würde zu behandeln, ihnen eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und ihre Lebensgeschichte und Gewohnheiten zu berücksichtigen.
Hierbei ist von großer Wichtigkeit, dass sich die BewohnerInnen von Anfang bis zum Ende in unserer Einrichtung wohl fühlen, ihre Persönlichkeit behalten, ihre individuellen Bedürfnisse leben können und in aller menschlicher Würde sterben dürfen.
Als Christen glauben wir, dass der Tod ein Teil des Lebens ist. Wir betreuen unsere BewohnerInnen und Angehörige ganzheitlich und akzeptieren ihre Wünsche. Wir respektieren ihre Traditionen und Bräuche anderer Kulturen und Religionen im Umgang mit dem Tot. Unser Ziel ist, Schmerzen und andere Symptome auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, unnötiges Leiden zu vermeiden und die Würde des Menschen zu erhalten.
Pflegekosten
Haben Sie Fragen zu den Pflegekosten unserer Einrichtung steht Ihnen Frau Sedivi zur Verfügung.
Entgelte für die vollstationäre Pflege
Pflegegrade |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Monatlich EZ |
4374,09 € |
4914,96 € |
5406,85 € |
5920,04 € |
6150,01 € |
Monatlich DZ |
4340,02 € |
4914,96 € |
5372,78 € |
5885,97 € |
6115,94 € |
Abzüglich max. Leistungen der Pflegekasse |
125,00 € |
770,00 € |
1262,00 € |
1775,00 € |
2005,00 € |
Ihr monatlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 - 5 |
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Eigenanteil (EEE) für Pflege und Betreuung |
1701,65 € im Monat |
||||
Unterkunft |
842,63 € im Monat |
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Verpflegung |
648,86 € im Monat |
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Vergütungszuschlag nach § 28 PflBG |
229,06 € im Monat |
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Investitionskosten |
688,71 € im Monat |
||||
EZ-Zuschlag |
34,07 € im Monat |
Pflegewohngeld wird auf Antrag bewilligt, wenn das Vermögen 10.000,00 € nicht übersteigt.
Pflege, Unterkunft und Verpflegung reduzieren sich nach 3 Tagen Abwesenheit auf 75 %.
Bei ausschließlicher Ernährung durch Sondenkost der Krankenkasse, betragen die Kosten für die Verpflegung 10,61€ pro Tag.
Pflegesatz für Kurzzeitpflege
Pflegegrade |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Pflege und Betreuung pro Tag |
63,47 € |
81,25 € |
97,42 € |
114,29 € |
121,85 € |
Verpflegung pro Tag |
21,33 € |
||||
Unterkunft pro Tag |
27,70 € |
||||
Ausbildungsumlage I+II pro Tag |
7,53 € |
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Investitionskosten pro Tag |
22,64 € |
||||
Einzelzimmerzuschlag pro Tag |
1,12 € |
||||
Tägl. Pflegesatz EZ |
143,79 € |
161,57 € |
177,74 € |
194,61 € |
202,17 € |
Tägl. Pflegesatz DZ |
142,67 € |
160,45 € |
176,62 € |
193,49 € |
201,05 € |
Max. Leistung der Pflegekasse bei Kurzzeitpflege |
125,00 € |
1774,00 € |
1774,00 € |
1774,00 € |
1774,00 € |
Verhinderungspflege ist im Rahmen der Pflegekasse für 28 Tage möglich, max. Leistung der Pflegekasse 1612,00 € |
MD-Bericht
Jährlich findet im Auftrag der Pflegekassen eine unangemeldete Qualitätsprüfung statt.
WTG-Bericht
Die Heimaufsicht der Stadt Solingen prüft nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, unangemeldet unsere Einrichtung.
Sind Fragen offen geblieben?
Gerne helfen wir Ihnen mit weiteren Informationen.
Am liebsten in einem persönlichen Gespräch.